Allgemeine Regeln zur Teilnahme und Haftung bei Kinderreitkursen und am Reitunterricht

Eine Übertragung der Teilnahmekarte auf ein anderes Kind oder auch für einen anderen Kurs ist nicht möglich. Die Termine finden regelmäßig und fortlaufend bei jedem Wetter statt. Nicht angetretene Termine im Kurszeitraum verfallen ersatzlos.


Die Weisungsbefugnis liegt gegenüber des teilnehmenden Kindes während der Dauer des Kurses bei unserer Reitlehrerin. Die Aufsichtspflicht und Verantwortung für Personen- und Sachschäden liegt bis zum Beginn und ab Ende des Kurses bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.


Der Kurs findet ohne Anwesenheit der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten statt, ausgenommen Minischnupperkurs, hier ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten Voraussetzung. Die Kinder sind nach Kursende umgehend durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abzuholen.


Beim Reiten auf unserem Ponyhof und auch im Gelände ist ein sicherer und zweckmäßiger Helm zu tragen (Helmpflicht !!!).Die Verantwortung für die Helmpflicht trägt der/die Reiterin oder deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, nicht die Reitlehrerin oder der Betreiber. Gerne können Sie bei uns am Hof einen Reithelm gegen eine Gebühr von 2 € ausleihen. Ohne Reithelm ist die Teilnahme nicht möglich!


Reiten ist ein mit Risiken verbundener Sport und auch bei dem Umgang mit unseren Tieren sind Unfälle nicht auszuschließen, der Abschluss einer Unfallversicherung zur Abdeckung dieser Risiken wird empfohlen. Beim Reitunterricht ist der Abschluss einer Unfallversicherung Pflicht, der Ponyhof haftet nicht für Reitunfälle.


Das Füttern der Tiere der Sonnblickranch ist nicht gestattet, insbesondere wenn keine unmittelbare Genehmigung des für die Tiere Verantwortlichen erteilt wurde. Sollte durch das Füttern eines unserer Tiere ein Schaden der Sonnblickranch entstehen wird der Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten haftbar gemacht.


Für Personen- und Sachschäden die durch grobe Fahrlässigkeit oder den Verstoß gegen die „Allgemeine Regeln zur Teilnahme und Haftung bei Schnupperkursen und am Reitunterricht“ entstehen haftet das teilnehmende Kind bzw. dessen Erziehungsberechtigte; für die Sonnblickranch und auch die Reitlehrerin besteht Haftungsfreiheit in diesen Fällen.


Sollte eine Festlegung dieser Regeln durch Gesetz oder gerichtlichen Beschluss unwirksam sein, so bleiben alle anderen Festlegungen davon unberührt und werden nicht automatisch unwirksam. Die unwirksam gewordene Regelung wird durch eine dieser Regelung nahe kommende rechtswirksame Regelung ersetzt.